Rollerwissen · 02 · 4 Min. Lesezeit
Roller, Mofa, Moped, Mokick: Wer ist eigentlich wer?
Ein kleiner Wegweiser durch die Zweiradbegriffe. Warum ein Roller auch ein Motorrad sein kann – und das Wort „Moped“ allein noch wenig verrät.
Stand: · Begriffe und Fahrzeugklassen in Deutschland
„Ich komme mit dem Moped.“ Das kann bei einem Treffen erstaunlich viel bedeuten. Vielleicht steht gleich ein altes Zweirad mit Pedalen vor der Tür. Vielleicht ein kleiner Roller. Und vielleicht nennt jemand sein ausgewachsenes Motorrad einfach liebevoll so.
Die Verwirrung entsteht, weil wir im Alltag Bauformen, historische Namen und rechtliche Klassen durcheinanderwerfen. Das ist beim Plaudern völlig in Ordnung. Sobald es um Geschwindigkeit oder Fahrerlaubnis geht, lohnt es sich aber, genauer hinzuschauen.
Drei Verwandte. Drei Silhouetten.
Motorroller
Durchstieg, Beinschild, Fußfläche
Moped mit Pedalen
Offener Rahmen, Pedale, schmale Form
Motorrad
Tank über dem Rahmen, seitliche Rasten
Roller beschreibt zuerst die Bauform
Typisch für einen Motorroller sind ein Durchstieg oder vergleichsweise niedriger Mitteltunnel, eine Fläche für die Füße und eine Verkleidung vor den Beinen. Man sitzt meist aufrecht und stellt die Füße eher nach vorn als auf seitliche Rasten. Nicht jedes Modell erfüllt dieses Bild gleich deutlich – gerade große Roller können einen recht hohen Mitteltunnel haben.
Viele heutige Roller nehmen dir das Schalten ab. Das gehört zu ihrem unkomplizierten Charakter, ist aber keine Definition: Klassische Roller gibt es auch mit Handschaltung. Umgekehrt macht ein Automatikgetriebe aus einem Motorrad noch keinen Roller.
Die Bauform sagt außerdem wenig über die Leistung. Ein Roller kann ein kleines Kleinkraftrad sein, als Leichtkraftrad eingeordnet werden oder ein größeres Kraftrad sein. Für die rechtliche Einstufung zählen die technischen Merkmale.
Quellen 1
Drei Namen mit viel Geschichte
Beim Moped führt Duden als Wortherkunft „Motorveloziped“ beziehungsweise „Motor und Pedal“ an. Beim Mokick ist es die Verbindung aus Moped und Kickstarter. Solche Namen erzählen also auch davon, wie diese Fahrzeuge ursprünglich gebaut und benutzt wurden.
Ein Roller in einer genehmigten 25-km/h-Ausführung kann äußerlich fast genauso aussehen wie die schnellere Variante. Und ein historisches Moped kann ganz andere Zulassungsdaten haben als ein modernes Kleinkraftrad. Die Fahrzeugpapiere sind deshalb genauer als der Blick auf die Karosserie.
| Begriff | Was damit gemeint ist |
|---|---|
| Mofa | Typisch ist die Begrenzung auf 25 km/h. Ein Mofa muss nach der FeV keine Tretkurbeln haben; auch bestimmte andere genehmigte 25-km/h-Fahrzeuge fallen unter die dortige Ausnahme von der Fahrerlaubnispflicht. |
| Moped | Historisch eng mit Motor und Pedalen verbunden. Heute auch ein weiter verwendetes Alltagswort für kleine motorisierte Zweiräder. Daraus lässt sich keine aktuelle Tempogrenze sicher ablesen. |
| Mokick | Der Kickstarter steckt im Namen: ein kleines motorisiertes Zweirad, das damit angeworfen wird. Der historische Begriff allein bestimmt weder die heutige Fahrzeugklasse noch die zulässige Geschwindigkeit. |
Klein, leicht oder einfach Kraftrad?
Ein heutiges zweirädriges Kleinkraftrad ist nach der FZV grundsätzlich auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h begrenzt. Beim Verbrenner kommen höchstens 50 cm³ Hubraum hinzu, beim Elektromotor höchstens 4 kW Nenndauerleistung. Die Form kann dabei ganz unterschiedlich ausfallen.
Ein Leichtkraftrad hat nach der FZV höchstens 11 kW Nennleistung und beim Verbrennungsmotor mehr als 50 bis höchstens 125 cm³. Für die Fahrerlaubnisklasse A1 gehört bei zweirädrigen Krafträdern außerdem die Grenze von 0,1 kW pro Kilogramm dazu. Zulassungsrecht und Fahrerlaubnisrecht betrachten das Fahrzeug also aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
Der Begriff Kraftrad ist weiter gefasst. Dazu zählen nach der FZV zweirädrige Kraftfahrzeuge, die beim Verbrenner mehr als 50 cm³ haben oder bauartbedingt schneller als 45 km/h sind. Ein Leichtkraftrad ist damit ebenfalls ein Kraftrad. Ein großer Roller kann rechtlich in derselben Gruppe landen wie ein Fahrzeug, das wir sofort als Motorrad erkennen.
Und die Schwalbe mit ihren 60 km/h?
Die ist ein gutes Beispiel dafür, warum alte Fahrzeuge einen zweiten Blick verdienen. Die Schwalbe wurde historisch mit 60 km/h angeboten. Für bestimmte Kleinkrafträder nach DDR-Recht gibt es im Fahrerlaubnisrecht eine Übergangsregel, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr kamen.
Daneben erfasst die Übergangsregel bestimmte Kleinkrafträder bis 50 cm³ und höchstens 50 km/h, die bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr kamen. Entscheidend sind die tatsächlichen Fahrzeugdaten und die Voraussetzungen der jeweiligen Regel. „Alt“ oder „Simson“ allein genügt als Begründung nicht.
Elektroroller und E-Scooter sind zwei Paar Schuhe
Mit Elektroroller meinen wir hier einen sitzend gefahrenen Motorroller mit Elektroantrieb. Er kann verschiedenen Fahrzeugklassen angehören. Der Strom im Akku macht ihn nicht automatisch langsam und auch nicht automatisch führerscheinfrei.
Ein gewöhnlicher E-Scooter zum Stehen gehört dagegen zu den Elektrokleinstfahrzeugen, wenn er die Voraussetzungen der eKFV erfüllt. Dazu gehört eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 bis höchstens 20 km/h. Für diese Fahrzeuge gelten eigene Regeln. Das englische Wort „scooter“ ist also ohne Zusammenhang ziemlich ungenau.
Quellen 7
Eine Merkhilfe für das nächste Gespräch
„Roller“ hilft dir, dir die Form und Sitzposition vorzustellen. „Elektro“ verrät den Antrieb. „50er“ oder „125er“ bezieht sich beim Verbrenner auf den Hubraum. Und die Fahrzeugklasse ordnet technische Eigenschaften rechtlich ein.
Im Gespräch darf ein Lieblingsfahrzeug natürlich weiter „mein Moped“ heißen. Bei Papieren, Versicherung und Fahrerlaubnis lohnt es sich, den vollständigen Namen und die technischen Daten hervorzuholen. So passen Alltagssprache und genaue Einordnung gut nebeneinander.
Quellen & weiterführendes Lesen
Geprüft am · Begriffe und Fahrzeugklassen in Deutschland. Herstellerdaten beziehen sich auf die verlinkte Ausführung.
- FZV § 2 – Kraftrad, Leichtkraftrad und Kleinkraftrad
- FeV § 4 – Mofas und weitere 25-km/h-Fahrzeuge
- FeV § 6 – Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- FeV § 76 Nr. 8 – Übergangsrecht
- Duden – Moped, Bedeutung und Herkunft
- Duden – Mokick, Bedeutung und Herkunft
- eKFV § 1 – Elektrokleinstfahrzeuge
- DDR Museum – Die Schwalbe